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Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den Grundsätzen des Betrieblichen Vorschlagswesens. Das Mitbestimmungsrecht betrifft die Einführung und die Aufstellung allgemeiner Grundsätze für die Bearbeitung der Vorschläge und für die Bemessung der Prämien. Diese Grundsätze sind in einer Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen geregelt.
Die IG Metall-Mitglieder des Projektteams Betriebliches Vorschlagswesen |