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Dieser Ausschuss muss aufgrund § 27 Betriebsverfassungsgesetz gebildet werden.
Er ist der geschäftsführende Ausschuss und zuständig für folgende Themenbereiche:
- Personalangelegenheiten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes:
Einstellung (befristet, unbefristet)
Kündigung (ordentliche, außerordentliche)
Änderungskündigung (bspw. Umgruppierung, Abgruppierung, Reduzierung der Leistungszulage)
, Eingruppierung
, Versetzung
- Vorbereitung wichtiger Sitzungen, Besprechungen, Vereinbarungen und Versammlungen
- Rechtsfragen
- Anwendung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen
Die IG Metall-Mitglieder des Projektteams Betriebsausschuss |