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Dieser Ausschuss muss aufgrund § 27 Betriebsverfassungsgesetz gebildet werden. 
Er ist der geschäftsführende Ausschuss und zuständig für folgende Themenbereiche:

  • Personalangelegenheiten im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes: 
Einstellung (befristet, unbefristet)
Kündigung (ordentliche, außerordentliche)
 Änderungskündigung (bspw. Umgruppierung, Abgruppierung, Reduzierung der Leistungszulage)
, Eingruppierung
, Versetzung
  • Vorbereitung wichtiger Sitzungen, Besprechungen, Vereinbarungen und Versammlungen
  • Rechtsfragen
  • Anwendung von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen

Die IG Metall-Mitglieder des Projektteams Betriebsausschuss

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1 Die IG Metall-Mitglieder des Projektteams Betriebsausschuss Administrator
 
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