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Auf Beschluss des Betriebsrates wurde ein Wirtschaftsausschuss entsprechend §§ 106, 107 BetrVG gebildet, dem 7 Personen angehören. Das Projektteam hat die Aufgabe, wirtschaftliche Angelegenheiten mit der Geschäftsführung zu beraten und den Betriebsrat zu unterrichten. In allen Unternehmen mit in der Regel mehr als einhundert ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist dieser Ausschuss zu bilden.
Die Geschäftsführung hat den Wirtschaftsausschuss rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Unternehmens gefährdet werden, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personalplanung darzustellen. Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören insbesondere:
- die wirtschaftliche und finanzielle Lage des Unternehmens
- die Produktions- und Absatzlage
- das Produktions- und Investitionsprogramm
- Rationalisierungsvorhaben
- Fabrikations- und Arbeitsmethoden, insbesondere die Einführung neuer Arbeitsmethoden
- die Einschränkung oder Stilllegung von Betrieben oder von Betriebsteilen
- den Zusammenschluss oder die Spaltung von Unternehmen oder Betrieben
- die Änderung der Betriebsorganisation oder des Betriebszwecks
- sowie sonstige Vorgänge und Vorhaben, welche die Interessen der Arbeitnehmer des Unternehmens wesentlich berühren können.
Die IG Metall-Mitglieder des Projektteams Wirtschaftsausschuss |